Wenn sich die Qualität eines Produkts nur schwer beurteilen lässt und Kunden durch eine große Angebotspalette verunsichert sind, greifen Anbieter gern auf Qualitätssiegel zurück. Ein Siegel – als Referenz auf ein kompetentes Gremium, das sich für den Mindeststandard eines Produkts verbürgt – soll Sicherheit geben, nicht auf minderwertige Erzeugnisse hereinzufallen. Für die Verbraucher ist es wichtig zu wissen, hinter welchen Siegeln bewährte Institutionen stehen. Nur so kann die Relevanz des Qualitätssiegels eingeschätzt werden. Der Verbraucher sollte die zertifizierende Institution kennen oder sich zumindest über deren Unabhängigkeit vergewissert haben.
Medizinproduktegesetz
Anders als bei herkömmlichen Verbrauchsprodukten gelten beim Zahnersatz strenge staatliche Regeln, die Patienten vor minderer Qualität schützen sollen. Das deutsche Medizinproduktegesetz (MPG) stellt Dentallaboren genaue Auflagen, nach denen sie Arbeiten in Verkehr bringen dürfen. Mit einer so genannten Konformitätserklärung muss der Hersteller bestätigen, dass seine Anfertigungen einem genau festgelegten Standard entsprechen, nach den neuesten Erkenntnissen des Zahntechnikerhandwerks bearbeitet wurden und alle verwendeten Materialien EU-rechtlichen Vorgaben entsprechen. Somit ist bereits per Gesetz in Deutschland ein hohes Maß an Sicherheit für Patienten in puncto Zahnersatz garantiert.
Bestimmte ISO und DIN-Normen sorgen in diesem Zusammenhang beispielsweise dafür, dass die Biokompatibilität eingesetzter Materialien gewährleistet ist. Eine Unverträglichkeitsreaktion gegen den neuen Zahnersatz kann somit nahezu ausgeschlossen werden.
Fazit: Wer sich in Deutschland beim Zahnarzt für einen Zahnersatz entscheidet, genießt durch die gesetzlichen Bestimmungen bereits ein hohes Maß an Sicherheit. Dennoch nutzen viele Dentalbetriebe auch aus Werbezwecken verschiedene Prüfsiegel, die die Einhaltung hoher Sicherheitsstandards bestätigen. Folgende Kennzeichen und Zertifikate können Ihnen bei der Suche nach Zahnersatz begegnen:
CE-Kennzeichnung
CE ist die Abkürzung für "Communautés Européenne" (frz.) also: Europäische Gemeinschaften. Das Logo ist kein Qualitäts- oder Gütesiegel im engeren Sinne, sondern markiert Produkte, die einem gemeinsamen europäischen Standard in Bezug auf Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entsprechen. Es wird vom Hersteller selbst am Produkt angebracht. Folgt dem Zeichen eine vierstellige Nummer, hat eine unabhängige Prüfstelle die Herstellerangaben bestätigt.
Das TÜV Zeichen bescheinigt dem Inhaber ein umfassendes Qualitätsmanagement
Zertifikate nach DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 13485 bzw. 13488 (oder älter auch DIN EN 46001/46002) bescheinigen dem Inhaber ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem, das nach strengen Regeln Abläufe in einem Betrieb betrachtet, dokumentiert und optimiert. Sowohl Dentallabore als auch Zahnarztpraxen können sich nach einer Überprüfung mit den entsprechenden Siegeln auszeichnen lassen. Das Zertifikat wird kostenpflichtig von großen unabhängigen Institutionen wie dem TÜV und der DEKRA oder von kleineren Zertifizierungsstellen ausgestellt.
Prüfzertifikat QS-Dental
Deutsche Zahntechnikermeisterbetriebe haben ein eigenes Gütesiegel entwickelt. Der VDZI (Verband deutscher Zahntechniker-Innungen) und die Q_AMZ (Allianz für Meisterliche Zahntechnik) haben ein Qualitätssicherungskonzept erstellt, bei dem nach eigenen Angaben die Ergebnisorientiertheit im Vordergrund steht. QS-Dental ist klar als Gegenmodell zu den ISO-Zertifizierungen zu sehen, um deutsche von internationalen Anbietern abzugrenzen. Inwieweit das Zertifikat für höherwertige Qualität steht, bleibt fraglich.