1. Was versteht man unter der Zahnersatz-Regelversorgung?
Mit der Regelversorgung ist ein Standard gemeint, der „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein“ muss. Ein Katalog legt genau fest, was in welcher Situation als Regelversorgung gilt. Beispiel: Fehlt ein Backenzahn, sieht die Regelversorgung eine Zahnbrücke aus einer Metall-Legierung vor. Wichtig: Bei den hinteren Backenzähnen bleibt der Zahnersatz in der Regelversorgung unverblendet. Das heißt, dass er nicht wie ein natürlicher Zahn aussieht.
2. Unbekümmert Lächeln: eine gleichartige Versorgung macht es möglich
Immer mehr Menschen legen großen Wert auf ein makelloses Gebiss – auch im hinteren Bereich des Kiefers. Grundsätzlich gilt: Alle Versicherten können mit dem Zahnarzt Leistungen vereinbaren, die von der Regelversorgung abweichen. Wenn sich der Patient mit dem fehlenden Backenzahn eine vollverblendete Brücke einsetzen lassen möchte, ist das grundsätzlich möglich. Bei einer Verblendung wird der Zahnersatz an die Farbe der natürlichen Zähne angepasst. Wird die vorgesehene Regelversorgung um zusätzliche Leistungen ergänzt, wie im Beispielfall um eine Verblendung, spricht man von gleichartiger Versorgung.
3. Wann ist Zahnersatz andersartig?
Es gibt auch Fälle, in denen der verwendete Zahnersatz vollkommen von der Regelversorgung abweicht, etwa beim Einsatz eines Implantats. Bei einem Implantat wird im Kiefer des Patienten ein Stift fest verankert, auf den der künstliche Zahn gesetzt wird. Weil das Implantat in keinem Fall von der Regelversorgung vorgesehen ist, spricht man hier von andersartigem Zahnersatz.
4. Wieso sind die Zuzahlungen für gleich- und andersartigen Zahnersatz höher?
Unabhängig davon, für welche Versorgung sich der Patient am Ende entscheidet, gilt: Die Versicherten haben in jedem Fall Anspruch auf den Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen. Wichtig ist aber, dass Patienten bedenken: Der Zuschusses richtet sich immer nach den Kosten der Regelversorgung. Die Kasse bezahlt im Beispielfall also den Betrag für die unverblendete Zahnbrücke, auch wenn der Patient einen anderen Zahnersatz erhält. Die Mehrkosten, die durch die Verwendung von gleich- oder andersartigem Zahnersatz entstehen, übernimmt die Kasse nicht. Diese müssen die Versicherten als Eigenanteil selbst bezahlen.
5. Wie können Patienten den Eigenanteil senken?
Vor Beginn einer Behandlung ist ein Preisvergleich ratsam. Das gilt besonders für die Wahl des Labors. Was viele nicht wissen: Allein die Ausgaben für Material und Herstellung machen rund die Hälfte der Zahnersatz-Gesamtkosten aus. Entsprechend groß ist das Sparpotential. Patienten sollten deshalb Ihren Zahnarzt darauf ansprechen, ob Vergleichsangebote von verschiedenen Zahnersatzanbietern eingeholt werden können.