In Zeiten der Corona-Krise beherrscht ein Thema die Nachrichten: Wie lassen sich die kommenden Monate unversehrt überstehen? Unzählige Präventionsmaßnahmen auch im privaten Bereich sollen das Schlimmste verhindern - dumm nur, wenn neben allen organisatorischen Notwendigkeiten plötzlich die Zähne Ärger machen.
Ausgerechnet jetzt wird das Ziehen im Backenzahn immer schlimmer, bei jedem Biss schießt ein stechender Schmerz unvermittelt durch den Kieferknochen. Eine Behandlung beim Zahnarzt scheint unausweichlich, besser gleich morgen als erst nächste Woche, ist ein Besuch fällig. Doch ist es dieser Tage nicht viel zu gefährlich zum Zahnarzt zu gehen und sich dort möglicherweise mit Covid-19, wie das Corona-Virus auch genannt wird, zu infizieren?
Viele Patienten sagen zurzeit aus Furcht vor der Ansteckung mit dem Virus ihre Termine ab, berichten die "Zahnärztlichen Mitteilungen". Zwar versichern manche Praxen, die ohnehin hohen hygienischen Standards noch einmal verbessert zu haben. Doch die Angst vor den heimtückischen Keimen macht nicht nur Hypochonder äußerst vorsichtig. Wer lediglich die jährliche Kontrolluntersuchung geplant hatte, verschiebt im Zweifel oft den Gang zum Arzt auf den Herbst.
Bei akutem Schmerz zum Arzt
Bei akuten Beschwerden sollte jedoch niemand den Weg in die Praxis scheuen: Bevor ein entzündeter Zahn zu schweren Komplikationen führt, kann ein Fachmann die Lage genau abklären und eine entsprechende Therapie einleiten. Anders sieht es aus, wenn ein Patient zudem Symptome wie Fieber oder Husten aufweist oder gerade aus einem Hochrisikogebiet mit Corona-Infizierten kommt.
Je nach Schweregrad der Zahnschmerzen wird der Zahnarzt dann wahrscheinlich ein Verschieben der Behandlung um mindestens zwei Wochen vorschlagen. Am besten spart man sich in diesem Fall die persönliche Vorstellung in der Praxis und trifft sämtliche Absprachen nur telefonisch. Hilfreich für das weitere Vorgehen ist hierbei auch die Servicenummer der Kassenärztlichen Vereinigungen (Festnetz 116117).
Im akuten Notfall muss ein Zahnarzt einen Corona-Patienten behandeln. Das gilt laut Berufsordnung allerdings nur, wenn er sich selbst nicht in Gefahr bringt. Fehlt es in einer Praxis also beispielsweise wegen eines Engpasses an Schutzbrillen, Atemschutzmasken oder Handschuhen, kann der Zahnmediziner die Behandlung vorübergehend ablehnen. Die Bundeszahnärztekammer rät in diesen Fällen den Zahnmedizinern, einen Zeitraum von 14 Tagen mit Schmerzmitteln oder/und Antibiotika zu überbrücken. Letztendlich bleibt es jedoch eine Frage der Abwägung und im Einzelfall kann ein Arzt sogar gezwungen sein, auch bei einem gewissen Infektionsrisiko einen extremen Notfall zu behandeln. Je nach Bundesland können außerdem zahnmedizinische Notfallzentren die Versorgung von Corona-Kranken sichern.
Bewährungsprobe für Zahnarztpraxen
Für die Zahnärzteschaft ist der globale Ausnahmezustand eine völlig neue, unerwartete Situation. Die Bundes- und die Landeszahnärztekammern sowie die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen versuchen Mediziner und Praxismitarbeiter bestmöglich zu informieren, doch für jedes Team bedeutet die Krise eine ganz individuelle Herausforderung.
Auch eine Praxis ist ein kleines Wirtschaftsunternehmen, das jeweils ganz eigenständig gegen Turbulenzen jeglicher Art abgesichert ist – oder auch nicht. Einige erleben momentan eine harte Bewährungsprobe, die bis zur existenziellen Bedrohung heranwächst. Sei es durch unerwartet viele Terminabsagen, erkrankte Mitarbeiter, Materialengpässe oder einen Infektionsfall in der Praxis: Das Risiko von Verdienstausfällen ist hoch, festangestellte Mitarbeiter müssen auch bei eingeschränktem Betrieb voll weiter bezahlt werden. Faires und rationales Verhalten (beispielsweise indem Normalbürger vom Kauf von Schutzkleidung absehen) kann zumindest eine Verschlechterung der Situation abmildern.