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Bonusheft: Seit Oktober lohnt es sich noch mehr Krankenkasse übernimmt bis 75 Prozent der Kosten
Ein Bonusheft senkt Kosten für den Zahnersatz
10 Jahre zur Routinekontrolle - die Kasse übernimmt 75 Prozent der Kosten der Basisversorgung

Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt zahlen sich aus. Eine neue Regelung belohnt Patienten mit höheren Zuschüssen beim Zahnersatz.

Seit mehr als 30 Jahren soll es Patienten zu regelmäßigen Zahnarztbesuchen motivieren: Das Bonusheft der gesetzlichen Krankenkassen. In seinem braunen 1990er-Jahre-Design mutet es wie ein Relikt aus vergangenen Tagen an. Und sich das wasserfeste Dokument bei jedem Praxisbesuch abstempeln zu lassen, hat ein wenig den Charme vom Treueherzchen Sammeln im Supermarkt. Doch die kleine Mühe zahlt sich aus. Bei größeren Zahnarztbehandlungen beteiligt sich die Kasse bei nachgewiesenen Kontrolluntersuchungen mit einem höheren Satz an den Behandlungskosten.


Seit 2005 muss ein Patient beim Zahnersatz selbst tief in die Tasche greifen. Die gesetzliche Versicherung zahlt seither nicht mehr einen prozentualen Anteil der Gesamtkosten - stattdessen gibt es nur noch einen Festzuschuss, der sich am Befund orientiert. Mit nur 50 Prozent der Kosten einer theoretischen Standardbehandlung unterstützte die gesetzliche Kasse jahrelang ihre Mitglieder, seit 1.10.2020 sind es immerhin 60 Prozent. Höherwertige Materialien wie Edelmetalle, beispielsweise bei einer künstlichen Krone, werden gar nicht übernommen.


Wer jedoch mit dem Bonusheft jährliche Zahnarztbesuche über fünf Jahre nachweisen kann, bekommt 70 Prozent erstattet (früher 60 Prozent), bei zehn Jahren sogar 75 Prozent (zuvor 65 Prozent). Die neue gesetzliche Regelung soll den Anreiz für Routineuntersuchungen weiter erhöhen. Seit dem 1. Oktober  können in Ausnahmefällen auch 75 Prozent gewährt werden, wenn der Patient einmal in den vergangenen zehn Jahren eine Kontrolle verpasst hat. Die Gesetzesänderung ist Teil des neuen Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG).

Beispiel Brücke: Mit Bonusheft 100 Euro gespart

Am Beispiel einer Zahnbrücke lässt sich gut veranschaulichen, welche Vorteile ein gut geführtes Bonusheft mit sich bringt. Eine einfache Brücke würde der Zahnarzt mit etwa 660 Euro abrechnen, seit 1. Oktober trägt der gesetzlich versicherte Patient davon 264 Euro. Mit Bonusheft (fünf Jahre regelmäßig abgestempelt) sinkt der Eigenanteil auf 198 Euro. Bei zehn Jahren mit jährlicher Routineuntersuchung sind es sogar nur noch 165 Euro. Allein eine Brückenversorgung schlägt somit schon mit fast 100 Euro Ersparnis zu Buche.


Einen Wermutstropfen gibt es jedoch bei der Beteiligung der gesetzlichen Versicherung: Die meisten Patienten wünschen sich kostspieligere Alternativen zur Basisversorgung, die beispielsweise ein ästhetisch besseres Ergebnis liefern. So zahlt die Kasse keine Keramikverblendungen einer Brücke im nicht sichtbaren Bereich. Dieses Extra muss der Patient komplett alleine bezahlen.


Auch wenn durch die Corona-Pandemie viele Patienten einen Zahnarztbesuch scheuen, sollte auch in diesem Jahr niemand eine Kontrolle ausfallen lassen. In den Praxen herrscht ein sehr hoher Hygiene-Standard, das Infektionsrisiko ist laut Bundeszahnärztekammer bei Behandlungen nicht erhöht. Für Erwachsene wird bislang somit auch für 2020 ein Stempel für ein lückenlos geführtes Bonusheft erforderlich sein.


Unter 18-Jährige, die zwei Untersuchungen pro Jahr vorweisen müssen, durften jedoch im ersten Halbjahr 2020 ihren Besuch ausfallen lassen: Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen sind sich einig, dass Corona-bedingt Kinder und Jugendliche auch ohne die Vorsorgeuntersuchung ihren Bonusanspruch behalten sollen.

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